Cannabis Keimling auf Schreibtisch – Rechtslage KCanG Deutschland

Cannabis Samen legal – Was das KCanG erlaubt

Cannabis Ratgeber

Cannabis Samen legal in Deutschland – Was das KCanG erlaubt

Die Rechtslage seit April 2024 – klar, kompakt und ohne Juristendeutsch.

April 2026·8 Min. Lesezeit·Green Home Redaktion

Seit dem 1. April 2024 gelten in Deutschland neue Regeln für Cannabis. Doch selbst zwei Jahre nach der Teillegalisierung herrscht Verunsicherung: Was darf ich? Was nicht? Und wo sind die Grenzen?

Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Punkte des Konsumcannabisgesetzes – klar, kompakt und ohne Juristendeutsch.

Was ist das KCanG?

Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) ist seit dem 1. April 2024 in Kraft. Es regelt den legalen Umgang mit Cannabis für Erwachsene in Deutschland. Die wichtigsten Eckpunkte: Erwachsene ab 18 Jahren dürfen Cannabis im privaten Rahmen konsumieren, zu Hause lagern und in begrenztem Umfang selbst anbauen.

KCanG – Die Kernpunkte
  • 3 lebende Pflanzen pro Person im privaten Bereich
  • 50 g getrocknete Blüten zu Hause lagern
  • 25 g unterwegs mitführen
  • Keine Genehmigung für den Eigenanbau nötig
  • Ab 18 Jahren

Cannabis Samen kaufen – die Regeln

Der Kauf und Besitz von Cannabis Samen ist legal. Es gibt keine Mengenbeschränkung. Samen können online bestellt, im Laden gekauft oder aus dem EU-Ausland importiert werden.

Wichtig: Die Samen selbst enthalten kein THC und fallen nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Seit April 2024 ist nun auch der Anbau aus diesen Samen erlaubt.

Die 3-Pflanzen-Regel im Detail

Erwachsene ab 18 Jahren dürfen bis zu drei lebende Cannabispflanzen gleichzeitig anbauen. Diese Grenze gilt pro Person, nicht pro Haushalt. In einem Zwei-Personen-Haushalt sind theoretisch 6 Pflanzen möglich.

Green Home Tipp: Alle Starter-Sets enthalten exakt 3 Samen – passend zur gesetzlichen Obergrenze von 3 lebenden Pflanzen pro Person.

Wo darf ich anbauen?

Ort Erlaubt? Hinweis
Eigener Garten Ja Privater Grund
Balkon / Terrasse Ja Sichtschutz empfohlen
Wohnung (Indoor) Ja Growzelt möglich
Gemeinschaftsgarten Bedingt Nur mit Zustimmung aller
Öffentliche Flächen Nein Nicht erlaubt
Arbeitsplatz Nein Nicht erlaubt

Wie viel darf ich besitzen?

50g
Zu Hause
25g
Unterwegs
3
Lebende Pflanzen

Diese Grenzen beziehen sich auf getrocknetes Cannabis. Frisch geerntete Blüten wiegen deutlich mehr – der Trocknungsprozess reduziert das Gewicht um etwa 75 %.

Was bleibt verboten?

Weiterhin verboten
  • Weitergabe an Minderjährige (unter 18 Jahren)
  • Konsum in der Nähe von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, Sportstätten
  • Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr
  • Anbau auf öffentlichem Grund
  • Verkauf und gewerblicher Handel (außerhalb lizenzierter Strukturen)
  • Konsum beim Autofahren (Grenzwert: 3,5 ng/ml THC im Blut)

Cannabis und Mietwohnung

Das KCanG sagt nichts Spezifisches zum Anbau in Mietwohnungen. Was legal ist, kann der Vermieter nicht pauschal verbieten. Allerdings können Geruchsbelästigungen oder Feuchtigkeitsschäden durch Indoor-Grow mietrechtlich problematisch sein.

💡

Outdoor-Anbau auf dem Balkon ist in der Regel unproblematisch. Eine kurze Nachricht an die Hausverwaltung kann Ärger vorbeugen – ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.

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Häufig gestellte Fragen

Darf ich Cannabis Samen aus dem Ausland bestellen?

+

Ja – innerhalb der EU problemlos. Auch aus Nicht-EU-Ländern grundsätzlich zulässig, da Samen kein THC enthalten.

Brauche ich eine Genehmigung?

+

Nein. Der Eigenanbau ist genehmigungsfrei für alle Erwachsenen ab 18, solange die 3-Pflanzen-Grenze eingehalten wird.

Was wenn meine Ernte mehr als 50g ergibt?

+

Bei 3 Autoflower-Pflanzen kann die Ernte über 50g liegen. Der Überschuss muss vernichtet werden – zu Hause darfst du maximal 50g lagern.

Darf mein Vermieter den Anbau verbieten?

+

Pauschal nein – legale Tätigkeiten kann der Vermieter nicht verbieten. Bei konkreten Beeinträchtigungen (Geruch, Feuchtigkeit) kann es aber mietrechtliche Einwände geben.

 

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